Schulung und Weiterbildung

Alle Angestellten und Betriebsangehörige müssen regelmäßig ( mind. einmal Jährlich) über die in ihrem Arbeitsbereich vorhandenen Brandgefahren und Brandschutzeinrichtungen unterwiesen und geschult sein. Dies ich zu Dokumentieren nach der §6 ArbStättV, ASR 2.2

Gerne führen wir Schulungen und Unterweisungen für Sie und Ihre Mitarbeiter durch. Je nach wunsch kann dies auch bei Ihnen durchgeführt werden. 
Für weitere Fragen / Terminanfragen stehen wir gerne zur Verfügung.

Schulungen und Weiterbildungen für Betriebsangehörige.